Nationalratswahl - 15. Oktober 2017

Wahlsprengel 4, Patzmannsdorf / Kindergarten, Patzmannsdorf Nr. 2 / Wahlzeit 8.15 - 13.00 Uhr
(Barrierefreie Wahllokale im Wahlsprengel Stronsdorf, Oberschoderlee und Patzenthal)

KG
Wahl
ber.
Abg.
Stimmen
Wahl
bet. %
Gült.
Stimmen
 
SPÖ
ÖVP
FPÖ
GRÜNE
NEOS
Pilz
FLÖ
GILT
KPÖ
Weiße
Stronsdorf+Stronegg
606
477
78,7
465
69
178
183
1
12
15
1
5
1
0
Oberschoderlee
191
170
89,0
169
 
13
95
52
1
4
1
0
2
1
0
Unterschoderlee
122
96
78,7
94
 
19
45
28
0
1
0
0
1
0
0
Patzmannsdorf
316
254
80,4
253
 
25
155
50
4
10
7
0
1
1
0
Patzenthal
114
97
85,1
92
 
6
48
30
3
2
2
0
1
0
0
STRONSDORF
1349
1094

81,1

1073
 
132
521
343
9
29
25
1
10
3
0

Quelle: Anschlagtafel, ohne Gewähr.

Was ist ins Wahllokal mitzunehmen?
- Wahlinformation: In der "Amtlichen Wahlinformation", die alle Wahlberechtigten vor dem Wahltag per Post erhalten, ist das für Sie zuständige Wahllokal angeführt. Außerdem sind die behindertengerechten Wahllokale in den KG’s Stronsdorf, Oberschoderlee und Patzenthal genannt. Diese "Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf vereinfacht.

- Amtlicher Lichtbildausweis: Bitte bei der Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis, Identitätsausweis, amtlicher Dienstausweis, Waffenpass etc.) vorlegen. Auch ein abgelaufener Ausweis kann verwendet werden - es muss aber die Identität klar feststellbar sein!

- Wahlkarte: Falls eine Wahlkarte für Sie ausgestellt wurde unbedingt Wahlkarte vorlegen - auch wenn doch im eigenen Wahllokal gewählt wird! Je nachdem ob Sie schon die Wahlkarte bzw. das Wahlkuvert zugeklebt haben, werden die weiteren Schritte im Wahllokal entschieden.

- Kinder, Begleitpersonen: Personen, die den Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, dürfen sich von einer selbst bestimmten Person führen und bei der Stimmabgabe helfen lassen. Blinde und sehbehinderte Personen dürfen einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen. Betreffend Kinder muss die Wahlbehörde vor Ort im Einzelfall entscheiden, ob Kinder das Wahllokal betreten dürfen. Dabei ist insbesondere auf das Erfordernis einer Aufsichtspflicht Rücksicht zu nehmen. Kleine Kinder sollte man also nicht allein draußen stehen lassen müssen. In die Wahlzelle hinein sollen Kinder aber nur dann dürfen, wenn „aufgrund des Alters des Kindes dem Erfordernis der Wahrung des Wahlgeheimnisses jedenfalls Rechnung getragen wird“.

- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Es kann eine Partei und/oder je eine Vorzugsstimme aus der Bundespartei-, Landespartei- und/oder der Regionalparteiliste gewählt werden. Anschließend den Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, Kuvert verschließen und in die Wahlurne werfen oder an den Wahlleiter übergeben.
 


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