Aus der Reihe: Die Kirche und das liebe Geld!

GOTTESDIENSTORDNUNG und NACHRICHTEN
PFARRE ST. MARTIN - PATZMANNSDORF
1.- 30.November 03
nr. 13/03

Do. 30. Oktober 18.00 Uhr Hl. Messe + Barbara Kleppenhofer (KR G. Thorn)

Sa. l. November ALLERHEILIGEN
9.00 Uhr Feierliche Festmesse + Vater Karl Denner +Stefan Schmidl
14.00 Uhr Friedhofsgang
So 2. November 31. So. JK ALLERSEELEN
9.30 Uhr + alle armen Seelen, H 37 + Eltern Weigl u. Vater Böck
MONATSSAMMLUN6
Do. 6. Nov, 16.30 Uhr Hl. Messe in Patzenthal, + Elt. Jos. u. Gertrude Hofmann u. Verw. (KR Thorn)

So. 9. Nov. 32.So.JK PATROZINIUM unserer Pfarre St. MARTIN
9.00 Festmesse + Eltern Bergdold u. Tante Zieger
nach der Messe Weinsegnung und Verkostung des neuen Weins im
Pfarrgarten in d. renovierten Garage - Glühwein - Brotaufstriche
Männerwallfahrt nach Klosterneuburg: Abfahrt U. Stinkenbrunn 12.15 Uhr
vor der Kirche. Treffpunkt in Klosternbg: 13.30 Uhr
Do. 13. Nov. 16.30 Uhr Hl. Messe + Elt. Reidinger (Bauernfeind) + Bruder Erwin + F.Auer (KR Thorn)

So. 16. November 33. SO. JK.
9.00 Uhr Hl. Messe (Dr. J. Klima)
+ Mutter Marie'Schü+z u. Großeltern, Schwägerin Denner, Schwiegereltern,
+ zur Danksagung Fam. Max, Rothmaier und Verwandte
Do. 20. Nov. 16.30 Uhr Hl. Messe, Maria Hilf, Gattin Maria Böck u. Vater Joh. Böck (KR Thorn)

So. 23. Nov. CHRISTKÖNIG letzter So. im Kirchenjahr
9.00 Uhr Hl. Messe (GR Höfinger)
+ Gatten Karl Denner u. Schwiegereltern
Do. 27. Nov. 16.30 Uhr Hl. Messe + Eltern Bischinger, bds. Großeltern u. + Schwägerin

Sa. 29. November, 18.00 VA Messe mit Adventkranzweihe
So. 30. November, 9.00 Hl. Messe 1. ADVENT

Erneuerungen und Sanierungen
Die Sanierung der Garage ist abgeschlossen. Wir danken besonders den freiwilligen H
elfern / Innen und den Maurern, die mit großem Einsatz wieder ein Stück zur Sanierung der Gebäude beigetragen haben. Herzliches Danke für Ihre Spenden! Das ehemalige Oratorium wird noch vor dem Advent die neue Funktion als „obere Sakristei" übernehmen und als Aufbewahrungsort der liturgischen Gewänder und Geräte dienen. Der nun neu gestaltete Saal im Pfarrhof kann ebenfalls zum Adventbeginn fertig werden und als Ort der Begegnung und Weiterbildung, als Vortrags-und Festsaal uns allen dienen.

 


Die Kirche und das liebe Geld!

Wovon lebt(e) die Kirche?
Die Finanzierung der Seelsorge von den
Anfängen bis zum Kirchenbeitragsgesetz
von 1939
Ein Streifzug durch die Geschichte in losen Folgen
Im frühen Christentum
In der frühen Kirche bestand das Ein-
kommen der Diözesen in der Hauptsache
aus den freiwilligen Opfergaben der
Gläubigen. Seit 321 besaßen die Kirchen
auch das Recht des Grunderwerbes und
der Erbfähigkeit. Durch zahlreiche
Schenkungen entstand so ein beträch-
tlicher kirchlicher Grundbesitz. Die Ver-
waltung des kirchlichen Vermögens er-
folgte zunächst durch den jeweiligen
Bischof. Dieser war wieder verpflichtet,
die Einkünfte seiner Diözese zu je einem
Viertel für die Priester, die Armen, die
Erhaltung der Kichengebäude und den
Bischof zu verwenden.
Im Mittelalter
In den germanischen Ländern wurde im
Mittelalter die Finanzierung der Seel-
sorge wesentlich vom sogenannten Eigen-
kirchenwesen geprägt: Der Grundherr
errichtete auf seinem Grund eine Kirche
und bestellte für diese einen Priester.
Für die Erhaltung der Kirche und den
Unterhalt des Priesters kam der Grund-
herr auf; dafür konnte er die Einkünfte
der Kirche, wie Zehente und Opfergaben
in Anspruch nehmen. In Gebieten, die
erst kolonialisiert werden mussten, war
das Eigenkirchenwesen die einzige Mög-
lichkeit, eine Seelsorge aufzubauen.
Dieses System führte auch zu argen
Missbräuchen. Der Grundherr hat sich
das Recht herausgenommen, Bischöfe und
Pfarrer zu ernennen. Daraus erwuchs der
Investiturstreit zwischen Papst und

König. (Wer darf einen Bischof einsetzen,
Papst Gregor VII. 1073-1085 oder auch
der dt. König Heinrich IV. 1049-1109)
Dieser Streit endete mit einem
Kompromiss: Das Eigenkirchenwesen
wurde vom Patronatssystem abgelöst. Der
Patronatsherr durfte dem Papst einen
Bischofskandidaten oder Pfarrer vor-
schlagen. Der Patron war weiterhin zur
Erhaltung der Kirche verpflichtet. Nur in
Notlagen durfte der Patron auf das
Kirchengut zurückgreifen. Dieses System
wurde endgültig mit dem 2. Vatikanischen
Konzil (1962-65) beseitigt. Bis weit ins 19.
Jhdt. hinein waren Pfarrer und die Kirche
auf Grundbesitz als Hauptquelle ihres
Einkommens angewiesen. Die Stolge-
bühren (Gebühren für geistliche Amts-
handlungen) bildeten eine weitere Grund-
lage der Priestereinkünfte. Seit dem 13.
Jht. wurde die Verwaltung des Pfarrver-
mögens (dies diente für die Personalkos-
ten) von der Verwaltung des Kirchen-
gutes, das für die Deckung des Sach-
aufwandes eingehoben wurde, getrennt
verwaltet. (Dem entspricht z.B. in
Patzmannsdorf die Unterscheidung zwi-
schen Pfarr- und Kirchengüter). Beide
werden von der Diözese verwaltet, aber
nur die Einkünfte aus den Kirchengütern
kommen der Pfarre zugute. In der Refor-
mationszeit wurde oft Kirchengut ent-
wendet und missbräuchlich verwendet.
Angesichts dieser Verhältnisse stellte
Joseph II. (1780-90) die Finanzierung
der Seelsorge durch die Gründung des
Religionsfonds auf eine völlig neue Basis.

In der nächsten Gottesdienstordnung
wird die Serie mit einem Beitrag über
die Stichworte: Religionsfonds (1782)
und Kirchenbeitragsgesetz (1939)
fortgesetzt.